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Liefer- und Versandkosten

Liefer- und Versandkosten

Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr; etwas anderes gilt nur , wenn der Verkäufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereiches der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld u. Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs u. Betriebsstörungen, Maschinenschäden u. dgl.) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung im Verhältnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erschweren. Ist die Lieferzeit überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurücktritt, nach Ablauf der Frist ist er zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer haftet in Fällen der Fristüberschreitung

a) bei Verträgen mit Kaufleuten und öffentlichen Auftraggebern nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des gesetzlichen Vertreters oder seines leitenden Personals.
b) Bei Verträgen in Ziff.a) nicht erfassten Vertragspartnern für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


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